Was tun wenn ein geliebter Mensch verstorben ist?

Wenn ein geliebter Mensch von uns geht, steht plötzlich alles still. Im Sterbefall sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und leisten Ihnen umgehend Hilfe und Beistand. Im Trauerfall haben Sie mit uns sofort kompetente und einfühlsame Unterstützung an Ihrer Seite. Gemeinsam besprechen wir dann die folgenden Schritte.

Zuerst muss ein Arzt von den Hinterbliebenen kontaktiert werden, der die Todesbescheinigung ausstellt. Sollte Ihr Hausarzt nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den Notarzt.

Sind alle ärztlichen Papiere ausgefüllt, sollten die Hinterbliebenen das Bestattungshaus Ihres Vertrauens anrufen, um mit ihm die Überführung sowie alle weiteren Schritte zu besprechen.

Jedoch muss ein verstorbener Mensch nicht sofort abgeholt und überführt werden. Nach Eintritt des Todes darf er bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben, bevor er in einen klimatisierten Raum überführt werden muss. In dieser Zeit besteht auch die Möglichkeit, den Verstorbenen im Sarg zu Hause aufzubahren und gemeinsam in Ruhe und in gewohnter Umgebung Abschied zu nehmen. Geben Sie sich die Zeit, die Sie benötigen und lassen Sie sich nicht mit Ihren Entscheidungen unter Druck setzen.

Befindet sich der Verstorbene im Krankenhaus, so kümmert sich dieses um die Ausstellung der notwendigen ärztlichen Papiere.

In einigen Krankenhäusern gibt es explizit für einen Sterbefall vorgesehene Räumlichkeiten, in welchen Sie Abschied von Ihrem Verstorbenen nehmen können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Verabschiedung auch zu einem späteren Zeitpunkt im Abschiedsraum des Bestattungshauses erfolgen.

Verstirbt ein Mensch im Pflegeheim oder in einem Hospiz, so kümmert sich in der Regel die Einrichtung um die Kontaktaufnahme mit dem Arzt.

Nicht selten kommt es vor, dass von den Hinterbliebenen das zu benachrichtigende Bestattungshaus hinterlegt worden ist, sodass die Einrichtung den Zeitpunkt der Überführung mit dem Bestatter abstimmt.

Selbstverständlich können die Hinterbliebenen vor der Abholung des Verstorbenen durch den Bestatter, in den dafür vorgesehenen Räumen der Einrichtung, Abschied nehmen. Auch die Abholung darf begleitet werden.

Nach der Überführung sollten sich die Hinterbliebenen mit dem Bestattungshaus in Verbindung setzen, um den weiteren Ablauf zu besprechen. (Termin für ein Beratungsgespräch, benötigte Unterlagen).

„Die Erinnerung ist ein Fenster, durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen.“

„Die Erinnerung ist ein Fenster, durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen.“

Benötigte Dokumente im Trauerfall

Falls nicht alle Unterlagen vollständig sind, seien Sie nicht besorgt.
Wir helfen Ihnen gerne die fehlenden Unterlagen und Papiere zu besorgen.

Wir benötigen immer den Personalausweis/Pass oder eine aktuelle Meldebescheinigung

Je nach Familienstand der verstorbenen Person benötigen wir folgende Unterlagen

Bei Ledigen:
Geburtsurkunde des Verstorbenen

Bei Verheirateten:
Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften:
Geburtsurkunde und Lebenspartnerschaftsurkunde

Bei Geschiedenen:
Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuchauszug mit Scheidungseintrag

Bei Verwitweten:
Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug sowie Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

Für das Beratungsgespräch:

Krankenversicherungskarte

Versicherungspolicen

Schwerbehindertenausweis, Gewerkschafts- und Vertriebenenausweis

Rentenunterlagen (Deutsche Rentenversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgungskassen etc.)

Falls vorhanden: Grabunterlagen, Bestattungsvorsorgevertrag

Leistungen

Bestattungsarten

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