Bestattungsvorsorge – Warum?
In unserem Alltag beschäftigen wir uns nur selten mit dem Thema Tod, erst recht nicht mit dem eigenen. Unsere Sichtweise zu diesem Thema verändert sich meist erst wenn im eigenen Umfeld plötzlich Todesfälle oder schwere Krankheiten auftreten.
Häufig ist es die Aufgabe der Angehörigen notwenige Entscheidungen bezüglich des Sterbefalls zu treffen – Welche Bestattungsart soll es sein? Ist eine Verabschiedung am geöffneten Sarg gewünscht? Soll Musik bei der Trauerfeier gespielt werden?
Solche Fragen sind für Angehörige in ihrem Moment der Trauer schwierig zu beantworten und bringen meist große Verunsicherungen mit sich. Die emotionale und finanzielle Entlastung der Angehörigen ist ein häufiger Grund, weshalb sich heutzutage immer mehr Menschen dazu entscheiden eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten abzuschließen. Ein weiterer Aspekt hierbei ist die Entscheidungsfreiheit bezüglich der eigenen Wünsche und Vorstellungen für die Bestattung.
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie sämtliche Details Ihres Abschieds selbst bestimmen. Dazu gehören unter anderem der Ablauf, Umfang und Festlegung persönlicher Wünsche bei der Bestattung, sowie die finanzielle Absicherung.
Gerne erörtern wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause, Ihre individuellen Vorstellungen der Bestattung und legen diese vertraglich fest. So können wir Ihnen die Sicherheit geben, dass Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen nach dem Ableben verbindlich durchgeführt werden. Auch für alleinstehende Menschen ist die Bestattungsvorsorge eine Option, um den Erhalt eines würdigen Abschieds zu sichern.
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an, wir freuen uns darauf, Sie persönlich beraten zu können. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen unentgeltlich ein Angebot mit einer exakten Übersicht aller Kosten. Zusätzlich informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Absicherung oder die Ansparung der vereinbarten Leistungen.
Neben der Bestattungsvorsorge gibt es weitere wichtige Aspekte, die in den Bereich der persönlichen Vorsorge fallen:
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann. Bevor Sie das Dokument unterzeichnen, sollten sie zuvor ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Hausarzt sowie den engsten Angehörigen führen, um sich über die Auswirkung dieser Verfügung und den eigenen Wünschen im Klaren zu sein.
Über den nachfolgenden Link finden Sie eine Broschüre mit Informationen zur Erstellung Ihrer Patientenverfügung:
www.bmjv.de
Vorsorgevollmacht
Im Falle des Eintretens der eigenen Entscheidungsunfähigkeit, überträgt der Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Mit dieser Maßnahme erhalten Sie in Situationen, welchen Sie nicht akut eigenständig bestimmen können, Ihre Selbstbestimmung aufrecht. Außerdem können Sie auf diese Weise verhindern, dass ein Berufsbetreuer durch das Amtsgericht für Sie bestellt wird. Diesbezüglich ist zu wissen, dass im Falle des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit das Vertretungsrecht nicht automatisch an Angehörige über geht.
Über den nachfolgenden Link finden Sie eine Broschüre mit Informationen über das Betreuungsrecht sowie die Formulare zur Vorsorgevollmacht:
www.bmjv.de
Aufgrund der hier aufgeführten Aspekte lege ich Ihnen ans Herz, sich rechtzeitig mit dem Thema Vorsorge auseinanderzusetzen. So haben Sie auch genug Zeit, um Entscheidungen in Ruhe treffen zu können. Dieser von uns zur Verfügung gestellte Überblick dient für Sie als Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Für eine rechtsverbindliche Beratung sollten Sie sich jedoch in jedem Fall an einen Notar wenden.
Du bist nicht mehr da, wo Du warst, aber Du bist überall, wo wir sind.
Du bist nicht mehr da, wo Du warst, aber Du bist überall, wo wir sind.
Benötigte Dokumente im Trauerfall
Falls nicht alle Unterlagen vollständig sind, seien Sie nicht besorgt.
Wir helfen Ihnen gerne die fehlenden Unterlagen und Papiere zu besorgen.
Wir benötigen immer den Personalausweis/Pass oder eine aktuelle Meldebescheinigung
Je nach Familienstand der verstorbenen Person benötigen wir folgende Unterlagen
Bei Ledigen:
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Bei Verheirateten:
Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug
Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften:
Geburtsurkunde und Lebenspartnerschaftsurkunde
Bei Geschiedenen:
Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuchauszug mit Scheidungseintrag
Bei Verwitweten:
Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug sowie Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
Für das Beratungsgespräch:
Krankenversicherungskarte
Versicherungspolicen
Schwerbehindertenausweis, Gewerkschafts- und Vertriebenenausweis
Rentenunterlagen (Deutsche Rentenversicherung, Betriebsrenten, Zusatzversorgungskassen etc.)
Falls vorhanden: Grabunterlagen, Bestattungsvorsorgevertrag